Ein Glas wird mit Trinkwasser befüllt

Trinkwassergebühren

Die Wassergebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und der tatsächlich verbrauchten Wassermenge zusammen. Sie sind durch den Eigentümer oder den Erbbauberechtigten zu entrichten.

Grundgebühr

Die Grundgebühr orientiert sich an der Größe des Wasserzählers.
Die in der Wallfahrtstadt Kevelaer standardmäßig eingebaute Zählergröße ist Q3 4,0 (Qn 2,5)

Zählergröße

monatlich

jährlich

Q3 4,0 (Qn 2,5)7,50 €90,00 €
Q3 10 (Qn 6)11,00 €132,00 €
Q3 16 (Qn 10)16,00 €192,00 €
Q3 25 (Qn 15)32,00 €384,00 €
Q3 40 (Qn 25)39,50 €474,00 €
Q3 63 (Qn 40)47,00 €564,00 €
Q3 100 (Qn 60)63,00 €756,00 €

Verbrauchsgebühr

Mengenpreis pro (1 = 1000 Liter)

Verbrauchsmenge in

Preis je Kubikmeter ()

1 - 25001,25 €
2501 - 50001,20 €
ab 50011,17 €

Die Verbrauchsgebühren enthalten die Konzessionsabgabe.

Die Gebühren der Wasserversorgung unterliegen einer Umsatzsteuer von zurzeit 7 %.

Hauptfälligkeitstermine

Die Zahlungen sind zu folgenden Jahresterminen fällig:

  • 15.02.
  • 15.05.
  • 15.08.
  • 15.11.

Änderungen für die Gebührenabrechnung

Bitte teilen Sie uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gebührenabrechnung haben, zeitnah mit.

Laufende Änderungen

Bei den laufenden Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um

  • Bankverbindungen
  • Anschriften
  • Berechnungsgrundlagen (z.B. Anzahl der Personen, Einbau eines Gartenzählers zur Verringerung der Schmutzwassergebühr)

Bitte teilen Sie uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gebührenabrechnung haben, zeitnah mit.

Veräußerungen von Grundstücken/Häusern

Sollten Sie ein Haus oder Grundstück veräußern, so benötigen wir für die Endabrechnung folgende Angaben:

  • Kundennummer und Verbrauchsstelle
  • Wasserzählerstand bei Übergabe
  • Neuer Eigentümer mit vollständiger Anschrift
  • Anschrift und Bankverbindung für die Endabrechnung

Eine Endabrechnung kann nur dann erfolgen, wenn uns die vorgenannten Angaben vollständig mitgeteilt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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