Beitragswesen

  • Wasseranschlussbeiträge

    Diese Beiträge werden erhoben bei Anschluss eines Hauses an das öffentliche Wasserversorgungsnetz. Deren Höhe ermittelt sich nach der Grundstücksgröße sowie den in der Wasseranschlussbeitragssatzung festgesetzten Beitragssätzen.

  • Kanalanschlussbeiträge / Aufwandsersatz Grundstücksanschluss

    Die Beiträge werden erhoben bei Anschluss eines Hauses an das öffentliche Abwasserentsorgungsnetz. Deren Höhe ermittelt sich nach der Grundstücksgröße sowie den in der Kanalanschlussbeitragssatzung festgesetzten Beitragssätzen.

  • Erschließungsbeiträge

    Die Beiträge werden erhoben bei der erstmaligen Herstellung einer Straße. Die Höhe der Beiträge ermittelt sich nach dem umlagefähigen Aufwand sowie der Fläche der erschlossenen Grundstücke. Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung.

  • Straßenausbaubeiträge

    Die Beiträge werden erhoben bei der erneuten Herstellung einer Straße, das heißt dann, wenn eine bisher schon bestehende Straße soweit abgenutzt ist, dass sie erneuert werden muss. Die Höhe der Beiträge ermittelt sich nach dem umlagefähigen Aufwand sowie der Fläche der erschlossenen Grundstücke und einem Anteilssatz, der sich nach der Klassifizierung der Straße richtet. Rechtsgrundlage ist hier das Kommunale Abgabengesetz in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung.

  • Kostenerstattungsbeträge

    Die Beträge werden erhoben, wenn für den Neubau einer Straße Ersatzbepflanzungen vorgenommen werden müssen. Die Höhe der Beträge richtet sich nach dem Aufwand sowie der Fläche der erschlossenen Grundstücke. Rechtsgrundlage ist hier das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Kostenerstattungsbetragssatzung.

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