Straßen, Wege und Plätze
Alle Straßen, Wege und Plätze werden im Stadtgebiet von den Technischen Betrieben Kevelaer betreut.
Die Hauptaufgabe ist im Bereich Tiefbau die Wahrnehmung der der Wallfahrtsstadt Kevelaer obliegenden gemeindliche Straßenbaulast gemäß § 9, § 9a, § 47 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen.
Dies umfasst insbesondere die Planung, den Neu- und Ausbau sowie die Sanierung, die Unterhaltung und den Betrieb von
- städtischen Straßenverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Wirtschaftswegen und deren Nebenanlagen
- Wegen und Plätzen
- der öffentlichen Grünflächen (ohne städtische Parkanlagen)
- des Straßenbegleitgrüns
Straßenbau und -unterhaltung
Die Technischen Betriebe unterhalten
- ca. 125 km Stadtstraßen
- ca. 215 km Wirtschaftswege
- 217 Durchlässe
- 37 Brücken.
Es finden regelmäßige Kontrollen des Straßenzustandes statt. Mängel werden fortlaufend behoben.
Weiterhin legt die Wirtschaftswegekommission bei ihren jährlichen Bereisungen fest, welche Wirtschaftswege gesplittet und saniert werden sollen.
Straßenausbauhöhen
Die Technischen Betriebe geben vor der endgültigen Fertigstellung einer Straße Angaben zu der endgültigen Ausbauhöhe. Damit können die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke bereits vor der Fertigstellung der Straße ihre Grundstückszufahrten in der entsprechenden Höhe anlegen.
Grundstückszufahrten
Bei der Planung von Straßen werden vorhandene Grundstückszufahrten berücksichtigt. Falls es im Nachhinein erforderlich ist, bestehende Zufahrten zu verlegen oder Bordsteinabsenkungen vorzunehmen, ist dies nach Rücksprache mit den Technischen Betrieben möglich.
Aufgrabungsgenehmigungen
Für die Verlegung von Kabeln durch Versorgungsunternehmen erteilen die Technischen Betriebe auf Antrag eine Aufbruchgenehmigung.