Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Kevelaer

Rechtsverbindliche Elektronische Kommunikation

Die Nutzung von E-Mail im täglichen Geschäftsleben wird immer selbstverständlicher. Dabei verschafft die Kommunikation insbesondere Zeitvorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Mit dern Stadtwerken Kevelaer kann bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt getreten werden. Alle Organisationseinheiten und Mitarbeiter der Stadtwerke sind über E-Mail direkt erreichbar.

Ab sofort können auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E-Mail-Adresse vps@stadtwerke-kevelaer.de an die Stadtwerke Kevelaer gesandt werden. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist.

Die eigenhändige Unterschrift kann im elektronischen Verfahren durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, die die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz (SigG) erfüllt.

Die bei den Stadtwerken Kevelaer eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Bitte beachten Sie, daß die Stadtwerke Kevelaer nur qualifizierte elektronische Signaturen von den unter Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation benannten Zertifikatsdiensteanbietern (Trust Centern) prüfen kann. Sofern Sie andere Signaturen benutzen, ersetzen diese die Schriftform in der elektronischen Kommunikation mit den Stadtwerke Kevelaer nicht.

Des Weiteren können die Nachrichten an die Verwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Stadtwerke Kevelaer eine Virtuelle Poststelle, kurz: VPS, eingerichtet.

Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren

Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) an Stadtwerke Kevelaer für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Stadtwerke im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist eröffnet.

Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadtwerke Kevelaer elektronisch an die Stadtwerke Kevelaer gesandt werden. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.

Die Gesamtgröße der empfangbaren E-Mails ist auf 35 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Stadtwerke Kevelaer unterstützt.

  • S/MIME

Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten öffentlichen Schlüssel. Dieser steht im Download-Bereich dieser Seite zum Herunterladen bereit.

Die Stadtwerke Kevelaer kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

  • S-Trust
  • DATEV eG
  • D-Trust
  • TeleSec
  • TC TrustCenter

Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt! Es folgt ein schriftlicher Hinweis!

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.

Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadtwerke Kevelaer versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:

Adobe Acrobat (.pdf)
Rich Text Format (.rtf)
Textdateien im Format ASC II (.txt)
Microsoft Word (.doc, .docx)
Microsoft Excel (.xls, .xlsx)
Austausch einfach strukturierter Daten (.csv)
Microsoft Powerpoint (.ppt.pps)
Joint Photographic Experts Group (.jpg oder .jpeg)
Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)
Zeichnungsdateien (.dwg, .dxf)

Allgemeine Hinweise zur elektronischen Kommunikation:

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 20 Megabyte (MB) begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Versand einer E-Mail an die Stadtwerke Kevelaer eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht ausgeschlossen werden kann.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtwerke Kevelaer und gelten nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z.B. anderer Behörden.

Verschlüsselung

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Stadtwerke Kevelaer senden.

Der öffentliche Schlüssel der Stadtwerke Kevelaer steht Ihnen zum Download bereit:

Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden.

Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann beispielsweise durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit den Stadtwerken Kevelaer und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden oder Institutionen.

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