Gestattung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten möchten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.
Voraussetzungen:
- Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken.
- Als Veranstalter müssen Sie die rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
- Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar ist.
Rechtsgrundlage
Formulare