Ummeldung des Wohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ummeldung liegt dann vor, wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Wohnungswechsel vornehmen.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.

    Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung in Kevelaer zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokumente aller Personen
    • Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz
    • Gegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

    Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

  • Weiterführende Informationen

    Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

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