Befreiung von den Gebühren für die Abfallentsorgung
Leistungsbeschreibung
Sie können für Personen, die sich nicht ständig in Ihrem Haushalt aufhalten (z.B. Studenten, Soldaten, Bundesfreiwilligendienst) eine teilweise Befreiung von den Abfallentsorgungsgebühren (Personengebühr) beantragen. Eine solche Befreiung ist nur für das laufende Kalenderjahr möglich.
Verfahrensablauf
Sie erhalten den neuen Bescheid in der Regel nach rd. 10 Arbeitstagen.
Zuständige Stelle
Sie können das Formular online ausfüllen und/oder ausdrucken. Antragsformulare sind auch im Bürgerservice der Wallfahrtsstadt Kevelaer erhältlich.
Anträge / Formulare