Stundung und Ratenzahlung

  • Leistungsbeschreibung

    Stundungsanträge und Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer zentral durch die Stadtkasse bearbeitet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstermin zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung an die Stadtkasse Kevelaer richten.

  • Weiterführende Informationen

    Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann grundsätzlich auch nach eingetretener Fälligkeit der Forderung sowie nach Erhalt einer Mahnung und Zahlungsaufforderung getroffen werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.

  • Frist

    Ein Stundungsantrag ist grundsätzlich vor dem Fälligkeitstermin der Stadtkasse Kevelaer vorzulegen. Dem Stundungsantrag kann nur zugestimmt werden, wenn die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Realisierung der Forderung nicht gefährdet erscheint.


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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