Stundung und Ratenzahlung
Leistungsbeschreibung
Stundungsanträge und Ratenzahlungsvereinbarungen werden bei der Wallfahrtsstadt Kevelaer zentral durch die Stadtkasse bearbeitet. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstermin zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung an die Stadtkasse Kevelaer richten.
Weiterführende Informationen
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann grundsätzlich auch nach eingetretener Fälligkeit der Forderung sowie nach Erhalt einer Mahnung und Zahlungsaufforderung getroffen werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.
Frist
Ein Stundungsantrag ist grundsätzlich vor dem Fälligkeitstermin der Stadtkasse Kevelaer vorzulegen. Dem Stundungsantrag kann nur zugestimmt werden, wenn die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Realisierung der Forderung nicht gefährdet erscheint.