Straßenreinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gehwege sind einmal wöchentlich und zwar

    • in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 19 Uhr und
    • in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 17 Uhr

    zu reinigen.

    Gleiches gilt für die Fahrbahn, sofern den Anliegern die Reinigung übertragen wurde. Ob dies der Fall ist erfahren Sie aus der Straßenreinigungssatzung.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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  • Tastaturnavigation

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