Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Gehwege sind einmal wöchentlich und zwar
- in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 19 Uhr und
- in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 17 Uhr
zu reinigen.
Gleiches gilt für die Fahrbahn, sofern den Anliegern die Reinigung übertragen wurde. Ob dies der Fall ist erfahren Sie aus der Straßenreinigungssatzung.
Rechtsgrundlage