Ausweisdokumente
Leistungsbeschreibung
Ausweispflicht
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Sie können folgende Ausweisdokumente im Bürgerbüro beantragen:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 2 - 3 Wochen bei einem Personalausweis und ca. 4 - 6 Wochen bei einem Reisepass. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.
Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Rechtsgrundlage
- Personalausweisgesetz
- Passgesetz
Anträge / Formulare