Besuche bei Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Zum Ehejubiläum - Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre) sowie zur Gnadenhochzeit (70 Jahre) - erfolgt eine persönliche Gratulation durch ein:e Repräsentant:in mit einer kleinen Aufmerksamkeit der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Aufgrund bestehender Datenschutzvorschriftendürfen wir Ihre persönlichen Daten nur dann an die städtischen Vertreter:innen weitergegeben, wenn wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung vorliegen haben. Daher schreibt die Stadtverwaltung Sie im Vorfeld des Ehejubiläums an und weist Sie auf Ihre Rechte und Möglichkeiten für den Besuch hin.
Wenn eine Einwilligung vorliegt, werden Sie im Vorfeld telefonisch kontaktiert, um Termin, Uhrzeit und Ort abzusprechen.
Sie haben nicht in Kevelaer geheiratet?
Auch wenn Ihre Eheschließung nicht in Kevelaer stattgefunden hat, besuchen die Repräsentant:innen der Wallfahrtsstadt Sie gerne zu Ihrem Ehejubiläum, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Kevelaer oder in einer der Kevelaerer Ortschaften haben.
Da Ihr Jubelhochzeitsdatum in diesem Falle nicht bei der Stadtverwaltung bekannt ist, wenden Sie sich bitte eigenständig an die genannte Ansprechperson, um alles Weitere abzustimmen. Dies gilt auch für alle weiteren Fragen rund um das Thema Ehejubiläen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer.