Vollstreckung von Forderungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie bereits eine Mahnung erhalten haben und die offene Forderung innerhalb der angegebenen Frist nicht beglichen wird, erfolgt eine direkte Weiterleitung an die Vollstreckung. 

    Vollstreckung im Innendienst

    Die Vollstreckung im Innendienst umfasst vor allem die Pfändung

    • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeugen
    • von Einkommen beim Arbeitgeber
    • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
    • anderen verwertbaren Rechten

    Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz wie z.B. die Zwangsversteigerung, die Zwangssicherungshypothek und die Zwangsverwaltung werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.

    Die Stadtkasse Kevelaer hat als Vollstreckungsbehörde die Möglichkeit einer Schuldnerin und einem Schuldner die Vermögensauskunft selbst abzunehmen oder einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen.

    Vollstreckung im Außendienst

    Die Vollstreckung von Geldforderungen im Außendienst erfolgt durch Vollziehungsbeamte.
    Diese weisen sich durch einen Dienstausweis und einen Pfändungsauftrag aus. Nur die Vollziehungsbeamten dürfen im Außendienst für die Stadtkasse Kevelaer Geld entgegennehmen. Ihre Zahlung wird ordnungsgemäß quittiert.


  • Weiterführende Informationen

    Amtshilfe

    Im Wege der Amtshilfe vollstreckt die Stadtkasse Kevelaer nicht nur eigene Forderungen. Als behördliche Dienstleistung werden z.B. auch Forderungen anderer Kreise, Städte und Gemeinden vollstreckt.

    Im Wege der Vollstreckungshilfe führen wir auch die Vollstreckung für folgende Forderungsgläubiger in NRW durch:

    • Industrie- und Handelskammer
    • Handwerkskammern und -innungen, sowie andere berufsständige Kammern
    • Kirchengemeinden
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
    • Zweckverbände, sowie
    • die meisten anderen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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