Abfallentsorgungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Welche Gebühren muss ich für die Abfallentsorgung bezahlen?
Die Ermächtigung der Gemeinden, Abfallentsorgungsgebühren zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, dem Kommunalabgabengesetz und der örtlichen Abfallentsorgungssatzung.
Entsprechend den satzungsrechtlichen Bestimmungen setzt sich die Abfallentsorgungsgebühr aus einer gefäßabhängigen Komponente und einer Personengebühr zusammen.
Die Festlegung der Gebührensätze erfolgt durch Satzung. Die Abfallentsorgungsgebühren werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und in der Regel mit je einem Viertel des Betrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Kosten
- Pro Einwohner wird eine Personengebühr in Höhe von 32,80 Euro erhoben.
- Betriebe und Gewerbetreibende werden durch die Veranlagung mit Einwohnergleichwerten zu den Abfallentsorgungsgebühren herangezogen. Ein Einwohnergleichwert kostet 32,80 Euro.
- Die Grundgebühr für einen grauen 80 l Behälter und einen grünen 120 l Behälter oder 240 l Behälter bzw. für das entsprechende Volumen an Abfallsäcken beträgt 97,00 Euro.
- Für einen grauen 120 l Behälter und einen grünen 120 l Behälter oder 240 l Behälter bzw. für das entsprechende Volumen an Abfallsäcken beträgt die Grundgebühr 106,70 Euro.
- Die Grundgebühr für einen grauen und einen grünen 240 l Behälter bzw. für das entsprechende Volumen an Abfallsäcken beträgt 128,10 Euro.
- Sollten Sie eine zusätzliche Papiertonne (240 l ) benötigen, so erhalten Sie diese zum Preis von 20,00 Euro.
- Für eine 120 l Biotonne sind 83,40 Euro, für eine 240 l Biotonne 126,40 Euro zu zahlen.
Es handelt sich jeweils um Jahresgebühren. Wird die Leistung im Laufe des Jahres berechnet, so wird die Gebühr anteilig erhoben.
Für Personen, die sich nicht dauerhaft in Kevelaer aufhalten (z.B. Studierende, Auszubildende, Soldaten), ist eine Befreiung von der Abfallentsorgungsgebühr möglich. Das Formular hierfür kann online ausgefüllt oder ausgedruckt werden.
Formulare