Abteilung 4.3 - Jobcenter - Arbeitsvermittlung

Sonstige Angaben

Arbeitsvermittlung

Öffnungszeiten

Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anmerkungen

Zu den Aufgaben der Abteilung 4.3 - Arbeitsvermittlung/Fallmanagement gehört die Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Beschäftigung. Ziel ist es dabei, vorrangig in Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Falls dies nicht direkt möglich ist, können auch Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Aktivierungsmaßnahmen oder andere Förderinstrumente zur Verbesserung der Vermittlungschancen genutzt werden.

Ausgangspunkt für die Beurteilung und den Einsatz der notwendigen, angemessenen und möglichst passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten ist eine wiederkehrende Potenzialanalyse, um die Stärken und Schwächen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu ermitteln. Für das Erreichen der Ziele werden Eingliederungsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsberechtigten abgeschlossen, die auf dem Grundsatz von "Fördern und Fordern" basieren.

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