Häufig gestellte Fragen zum Abwasser
Ich möchte gerne einen Gartenzähler anbringen. Was muss ich tun?
Sie möchten die Abwassergebühren für den Wasserverbrauch im Garten sparen? Dabei hilft in ein sog. Gartenzähler. Den erhalten Sie im Baumarkt und können ihn selbst anschließen. Sie teilen uns die Gartenzählernummer, den Einbaustand und das Einbaudatum mit. Der Gartenzähler wird dann am Ende des Jahres zusammen mit dem Hauptzähler abgelesen.
Übrigens: Auch bei Gartenzählern gilt die gesetzliche Eichfrist von sechs Jahren. So wie wir alle sechs Jahre den Hauptzähler bei Ihnen wechseln, müssen Sie alle sechs Jahre Ihren Gartenzähler austauschen.
Ich habe eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube. Wo muss ich mich zwecks Leerung melden?
Die regelmäßige Entleerung der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen erfolgt durch die Firma Peeters Landtechnisches Lohnunternehmen GmbH, Boyensteg 24, 47574 Goch-Hülm. Termine für die Entsorgung können Sie telefonisch unter 0 28 23 / 8 74 75 vereinbaren.
Wie kann ich meine Bankverbindung mitteilen oder ändern?
Sie können uns einen formlosen Brief oder eine E-Mail an vertrieb@stadtwerke-kevelaer.de mit Ihrer Bankverbindung senden. Bitte geben Sie dabei Ihre Kundennummer an. Oder nutzen Sie unseren Vordruck für ein Sepa-Basis-Lastschriftmandat.
Wie ändere ich die Höhe und/oder Fälligkeit meiner Abschläge?
Rufen Sie uns gerne unter 0 28 32 / 93 13-0 an oder schreiben Sie uns einen Brief (Stadtwerke Kevelaer, Kroatenstr. 125, 47623 Kevelaer) oder eine E-Mail ab vertrieb@stadtwerke-kevelaer.de.
Ich benötige eine Kopie meiner Jahresrechnung.
Wir schicken Ihnen gerne eine Kopie der Jahresrechnung zu. Wir benötigen lediglich Ihre Kundenummer oder die Adresse der Verbrauchsstelle.