Regenwasser
Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser kann auf unterschiedliche Arten entwässert werden. Es kann über einen Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, in ein angrenzendes Gewässer eingeleitet oder auf dem Grundstück zu Versickerung gebracht werden. Bei jeder Art der Entwässerung gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten. Der Kanalanschluss ist die gängigste Variante. Das Niederschlagswasser wird dem öffentlichen Kanal zugeführt und von dort gesammelt zu einem Regenrückhaltebecken, einem Gewässer oder in Mischwassergebieten zum Klärwerk transportiert. Die Einleitung in ein Gewässer muss wasserrechtlich bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve beantragt werden. Diese entscheidet in jedem Einzelfall darüber, ob einer Einleitung zugestimmt werden kann oder nicht. Bei der Versickerung des Regenwassers gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Oberflächige Versickerung
Die oberflächige Versickerung des Regenwassers kann erfolgen, wenn kleine Flächen wie Gartenhäuser, kleinere Terrassen- oder Hofüberdachungen oder ähnliches entwässert wer-den sollen. Dabei wird das Regenwasser in Grünflächen oder Pflanzbeeten auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Keine oberflächige Versickerung ist es, wenn das Regenwasser auf eine Pflasterfläche geleitet wird, die mit einer ACO-Drain Rinne o.ä. an den Regenwasserkanal angeschlossen ist. Hier wird die Dachfläche als am Kanal angeschlossen gewertet. Der Nachteil einer oberflächigen Versickerung ist der große Platzbedarf. Es muss eigenverantwortlich darauf geachtet werden, dass keine Nachbargrundstücke vernässt werden. Diese Art der Versickerung ist erlaubnisfrei und muss lediglich bei den Stadtwerke Kevelaer angezeigt werden.
Versickerungsmulden
Versickerungsmulden eignen sich zur Versickerung von mittelgroßen Flächen wie Hausdächer, Garagendächer, Terrassenüberdachungen. Das Regenwasser wird in einer Vertiefung (Mulde) gesammelt und in dieser über die belebte Bodenzone zur Versickerung gebracht. Der Platzbedarf beziehungsweise die Größe der Mulde ist abhängig von den Bodenverhältnissen und der angeschlossenen Fläche. Als grober Richtwert sind 10 bis 20 % der angeschlossenen Fläche anzusetzen. Bei privaten Bauvorhaben mit einer angeschlossenen Fläche bis 499 m² wird die Mulde durch die Stadtwerke genehmigt. Bei gewerblichen und industriellen Bauvorhaben sowie privaten mit einer angeschlossenen Fläche ab 500 m² erfolgt die Genehmigung der Mulde durch die untere Wasserbehörde des Kreises Kleve.
Mulden-Rigolen-Versickerungen
Mulden-Rigolen Systeme sind mit Grobkies gefüllte Versickerungsgräben (Rigolen) mit einer darüber liegenden Mulde. Sie eignen sich wie einfache Mulden zur Versickerung mittelgroßer Flächen. Der Vorteil eines Mulden-Rigolen Systems ist, dass sowohl in der Mulde als auch in der Rigole Wasser zwischengespeichert wird. Außerdem wird durch den Grobkies eine bessere Versickerungsleistung im Boden erreicht. Sie benötigen überdies nicht so viel Fläche wie einfache Muldenversickerungen. Als grober Richtwert sind hier 5 bis15 % der angeschlossenen Fläche anzusetzen. Ein Mulden-Rigolen System muss von den Stadtwerken Kevelaer genehmigt werden.
Rigolen-Versickerungen
Rigolen-Versickerungen sind mit Grobkies gefüllte, unterirdische Versickerungsgräben. Im Gegensatz zu Mulden-Rigolen Systemen fehlen hier die Filtrationswirkung der belebten Bodenschicht sowie das Speichervolumen der Mulde. Vorteil ist, dass keine Flächen benötigt werden. Aufgrund der geringeren Filterwirkung bei Rigolen ist jedoch ein größerer Abstand zum Grundwasserleiter einzuhalten. Rigolen müssen von der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve genehmigt werden.
Schachtversickerungen
Schachtversickerungen werden nur noch selten beantragt und genehmigt. Die punktuelle Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser ist nur in wenigen Fällen möglich. Der Bau von Schachtversickerungen ist recht aufwändig. Zudem ist das Speichervolumen sehr begrenzt. Sickerschächte müssen von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden.
Regenwassernutzung
Die Nutzung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück ist eine weitere Möglichkeit der Niederschlagsentwässerung. Das Wasser wird in Speicherbehältern (Regentonnen oder Ähnlichem) oder unterirdischen Zisternen gesammelt. Das gesammelte Wasser kann zur Gartenbewässerung genutzt werden. Bei Zisternen kann es auch für Toilettenspülungen genutzt werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass keine Verbindung zur öffentlichen Wasserversorgung bestehen darf. In jedem Fall müssen die Speicherbehälter Überläufe haben. Diese können entweder an die öffentliche Kanalisation oder an eine der vorgenannten Versickerungsanlagen angeschlossen werden. Bei der Nutzung des Regenwassers für Entwässerungsgegenstände mit Kanalanschluss muss außerdem ein Wasserzähler installiert sein. Regenwassernutzungsanlagen müssen bei den Stadtwerken Kevelaer gemeldet werden.
Entwässerungsart | Was spricht dafür: | Was spricht dagegen: |
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Kanalanschluss |
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oberflächige Versickerung |
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Muldenversickerung |
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Mulden-Rigolen |
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Rigolen-Versickerungen |
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Schachtversickerung |
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Regenwassernutzung |
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Gewässereinleitung |
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