Abwassergebühren
Die Gebühren und Anschlussbeiträge für die Entwässerung ergeben sich aus der Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die häufigsten Fälle.
Abwassergebühr | € je Einheit |
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Mindestgebühr Schmutzwasser im Jahr (bis 40 m³) | 124,00 € |
Abwassergebühr Schmutzwasser (ab 40 m³) je weiteren m³ | 3,10 € |
Abfuhr Klärschlamm (Kleinkläranlage) | 27,11 €/m³ |
Abwassergebühr Regenwasser im Jahr (zur Berechnung) | 0,96€/m² |
Die Gebühren gelten ab dem 01.01.2023
Erschließungsgebühr (einmalig bei Neuanschluss) | €/Grundstücksfläche |
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Erschließungsgebühren Kanal Vollanschluss | 5,62 €/m² |
Erschließungsgebühren Kanal nur Schmutzwasser | 3,78 €/m² |
Erschließungsgebühren Kanal nur Regenwasser | 1,84 €/m² |
Weitere Informationen zu den Abwassergebühren und Anschlussbeiträgen finden sie in der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächig über eine angrenzende Straße in den öffentlichen Kanal entwässert berechnet.
Je nach Flächenart gibt es verschiedene Faktoren.
Art der Fläche | Beispiel | Faktor | Berechnungswert |
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Dachflächen | Dachziegel, Dachpappe, Eternit, Wellblech | 1,0 | Fläche x 1,0 |
versiegelte Flächen | Asphalt, Beton, Pflaster mit versiegelten Fugen | 0,9 | Fläche x 0,9 |
offene Flächen | Pflaster mit offenen Fugen aus Sand | 0,6 | Fläche x 0,6 |
sonstige Flächen | Rasengittersteine, Natursteine mit offenen Fugen | 0,3 | Fläche x 0,3 |
Die Summe aller Berechnungswerte multipliziert mit dem Gebührensatz von 0,96 €/m² ergibt die Niederschlagswassergebühr.
Veränderungen der Flächen
Bei Umbaumaßnahmen und Änderungen der bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen umgehend den Stadtwerken Kevelaer mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Wallfahrtstadt Kevelaer.