Ein Gullideckel in der Straße

Gebühren

Abwassergebühren

Die Gebühren und Anschlussbeiträge für die Entwässerung ergeben sich aus der Gebührensatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die häufigsten Fälle.

Abwassergebühr je Einheit

Mindestgebühr Schmutzwasser im Jahr (bis 40 )

124,00 
Abwassergebühr Schmutzwasser (ab 40 ) je weiteren 3,10 
Abfuhr Klärschlamm (Kleinkläranlage)27,11 /
Abwassergebühr Regenwasser im Jahr (zur Berechnung)0,96€/

Die Gebühren gelten ab dem 01.01.2023

Erschließungsgebühr (einmalig bei Neuanschluss)/Grundstücksfläche
Erschließungsgebühren Kanal Vollanschluss5,62 /
Erschließungsgebühren Kanal nur Schmutzwasser3,78 /
Erschließungsgebühren Kanal nur Regenwasser1,84 /

Weitere Informationen zu den Abwassergebühren und Anschlussbeiträgen finden sie in der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung.

Niederschlagswasser

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächig über eine angrenzende Straße in den öffentlichen Kanal entwässert berechnet.

Je nach Flächenart gibt es verschiedene Faktoren.

Art der FlächeBeispielFaktorBerechnungswert
DachflächenDachziegel, Dachpappe, Eternit, Wellblech1,0Fläche x 1,0
versiegelte FlächenAsphalt, Beton, Pflaster mit versiegelten Fugen0,9Fläche x 0,9
offene FlächenPflaster mit offenen Fugen aus Sand0,6Fläche x 0,6
sonstige FlächenRasengittersteine, Natursteine mit offenen Fugen0,3Fläche x 0,3

Die Summe aller Berechnungswerte multipliziert mit dem Gebührensatz von 0,96 / ergibt die Niederschlagswassergebühr.

Veränderungen der Flächen

Bei Umbaumaßnahmen und Änderungen der bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen umgehend den Stadtwerken Kevelaer mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Wallfahrtstadt Kevelaer.

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