Führungszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Erstellung des Führungszeugnisses zuständig. Die Antragstellung beim Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer kann nur persönlich erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Bundeszentralregistergesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    einfaches Führungszeugnis:

    • aktuelles Ausweisdokument

    erweiteres Führungszeugnis:

    • aktuelles Ausweisdokument
    • schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers

    behördliches Führungszeugnis:

    • aktuelles Ausweisdokument
    • schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers
    • genaue Anschrift der entsprechenden Behörde

Zuständige Organisationseinheiten

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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