Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Erstellung des Führungszeugnisses zuständig. Die Antragstellung beim Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer kann nur persönlich erfolgen.
Rechtsgrundlage
Bundeszentralregistergesetz
Erforderliche Unterlagen
einfaches Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
erweiteres Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
- schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers
behördliches Führungszeugnis:
- aktuelles Ausweisdokument
- schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers
- genaue Anschrift der entsprechenden Behörde