Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen

  • Leistungsbeschreibung

    Blinde Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, können unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen ein Blindengeld beantragen. Über die aktuelle Höhe des Blindengeldes informiert der Landschaftsverband Rheinland.

    Die Höhe des Blindengeldes reduziert sich, wenn zum Beispiel eine Leistung aus der Pflegekasse, einer privaten Pflegeversicherung oder eine Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege bezogen wird.

    Da sich mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Höhe des Blindengeldes verringert, kann eine ergänzende Blindenhilfe beantragt werden. Diese Leistung wird jedoch nur gezahlt, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind.

    Das Blindengeld, die Blindenhilfe und die Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen werden vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt.

  • Weiterführende Informationen

    Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich über den Landschaftsverband Rheinland.

    Für die Aushändigung des Antrages und der Anlage für die augenfachärztliche Bescheinigung können sie sich an die vorgenannten Ansprechpartner der Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Organisationseinheiten

Zuständige Mitarbeitende

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